VOM VERKAUF AUSGENOMMENES BILDMATERIAL
Nicht alle der hier gezeigten Bilder können uneingeschränkt verwendet werden. Einige Bilder können nur nach Absprache verwendet werden und haben eine Verwendungshistorie. Dies betrifft insbesondere Innenaufnahmen von historischen und gedenkwürdigen Kulturstätten. Die Freiheit eines Fotografen, innerhalb einer bestimmten Umgebung zu fotografieren, ist nicht unbegrenzt. Es ergeben sich Einschränkungen durch Hausrechte, Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte. Auch wenn der Zutritt gewährt wird, so kann die Gewährung des Zutritts und die Erlaubnis zum fotografieren an bestimmte Bedingungen geknüpft werden, z.B. die Zahlung einer Gebühr oder das Verbot der kommerziellen Nutzung der Fotoaufnahmen. Eindeutig war die Rechtslage bisher auch nicht in Bezug auf Außenaufnahmen, die auf Privatgelände gemacht werden. Hier strengte die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten einen Prozeß gegen Bildagenturen an, dessen Ausgang bestimmen sollte, was, wie und für wieviel abgelichtet werden darf. Mit aktuellem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburgs wurde dem allerdings nicht entsprochen. Es gibt kein Vorrecht eines Eigentümers, das Bild seines Eigentums zu verwerten, entschied das Oberlandesgericht. Im Zuge unserer Anfragen begegneten uns immer wieder viele freundliche Menschen, die uns die Erlaubnis erteilen, auch in Innern gedenkwürdiger und historischer Kulturstätten zu fotografieren. Andere wiederum bringen leider kein Verständnis auf und weisen uns mal höflich, mal bestimmt ab. Unser Dank gilt an dieser Stelle all den freundlichen Menschen, die uns dabei unterstützen, die Schönheit und die Kostbarkeiten dieses Landes in bebilderter Form festhalten und darstellen zu dürfen. Deutschland ist schön - das wissen wir alle - aber wie schön, das bleibt doch einigen von uns verborgen.





